Fragen zur LGLP von Open Office

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paradigma
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Fragen zur LGLP von Open Office

Beitrag von paradigma »

Hallo Leute

Ausgangslage
Ich habe ein Verkaufsabwicklungstool für private Ebay Verkäufer erstellt, das eine umfangreiche Makrosammlung enthält.

Diese Anwendung würde ich gerne inkl. den zugänglichen Makrobibliotheken veröffentlichen. Bevor ich diesen Schritt vollziehe, möchte ich mir jedoch im klaren sein, was das in Bezug auf die OpenOffice LGLP bedeutet.

Je intensiver ich mich mit dem Lizenztext beschäftige, desto mehr Fragen stellen sich mir.

Deshalb versuche ich hier nun zu beschreiben, unter welchen Bedingungen ich diese Anwendung veröffentlichen möchte. Vielleicht ist jemand in der Lage zu beurteilen, ob diese Bedingungen mit der LGLP von OpenOffice vereinbar wären oder widersprechen.

Zuerst jedoch eine allgemeine Frage:

Gemäss LGLP muss ich Quellcode veröffentlichen, wenn ich solchen zum Open Office Projekt beitrage. Ist das schon der Fall, wenn ich ein kleines Makro erstelle? Oder was ist mit Quellcode genau gemeint? Ich nehme mal an, wenn ich ein Formular oder Bericht mittels oo Base erstelle, gehört das nicht dazu, oder täusche ich mich da?


Nun zu den Bedingungen, die ich mir vorstelle

Was erlaubt sein soll:

1. Makros 1:1 zu übernehmen, für eigene Anwendungen zu modifizieren oder zu optimieren. In diesem Fall hätte ich jedoch gerne, dass die optimierten oder modifizierten Makros wieder veröffentlicht werden müssten.
2. Die Applikation als reines Arbeitswerkzeug einzusetzen, also eine Benutzung der Anwendung für Ebay-Verkäufe oder andere Verkäufe, ohne die Anwendung zu ändern oder zu erweitern.
3. Es soll erlaubt sein, eine kostenlose Kopie der Anwendung an Dritte zu übergeben (allerdings nicht mittels Internetdownload – siehe unten).

Was nicht erlaubt sein soll:

1. Es soll nicht erlaubt sein, die Anwendung zu verkaufen (auch nicht mittels einen sogenannten Vertriebskostenzuschlags) wie er in der LGLP geregelt ist. Hier stellt sich für mich die Frage, ob dieser Vertriebskostenzuschlag nur für Anwendungen gilt, die jemand bezahlt hat oder ob das auch gilt, wenn die Applikation kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
2. Es soll nicht erlaubt sein, die Anwendung als Download im Internet zur Verfügung zu stellen. Dieses Recht möchte ich mir exklusiv vorbehalten, befürchte allerdings, dass das im Widerspruch zu der LGLP steht.
3. Es soll nicht erlaubt sein, die Anwendung für eigene Zwecke weiterzuentwickeln oder zu erweitern, sprich, die Anwendung 1:1 zu übernehmen, dann z.B. noch ein paar zusätzliche Felder einzubauen und dann die Anwendung als eigene Anwendung zu verwenden oder zu vertreiben. (Hier wäre ich allenfalls bereit, gegen Bezahlung entsprechende Rechte einzuräumen.)
4. Meine Formulare und Berichte sowie die Anwendung als Ganzes sollen CopyRight geschützt sein. Ist dieser Punkt überhaupt realistisch unter einer LGLP?
5. Die Makrosammlung darf nicht als Buch oder Datenträger veröffentlicht werden.


Auch Antworten zu einzelnen Punkten sind mir willkommen.

Gruss
Beni