Lohnsteuer Nettorechner Nachtzuschlag steuerfrei [GELÖST]

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flonick071610
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Lohnsteuer Nettorechner Nachtzuschlag steuerfrei [GELÖST]

Beitrag von flonick071610 »

Guten morgen liebe Community,

nachdem mir gestern schon so schön geholfen wurde, habe ich noch ein ein "großes" Problem.
Und zwar möchte ich Anhand der Lohnsteuertabelle (Im Anhang) meinen Nettolohn ausrechnen. Ich weiß nicht wie man die miteinander verknüpft, sodass er den Nettolohn anhand der Tabelle "Arbeitszeit EJF" in Q5 ausrechnet.

Mein zweites Problem ist, dass ich eigentlich gerne möchte, dass er die Steuerfreiheit bei SFN ( Sonntag- Feiertag- und Nachtzuschlägen) in Q5 mitberechnet.

Auszug aus (§ 3b EStG)
"Grundsätzlich ist der Nachtzuschlag steuerfrei – wenn er

25 Prozent bzw.

40 Prozent für Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr

bei einem Grundlohn von maximal 50 Euro nicht übersteigt. Bei einem Stundenlohn von über 50 Euro brutto muss der Mitarbeitende dann lediglich jenen Teil des Lohnes versteuern, der über dieser Grenze liegt.

Für Sozialversicherungsbeiträge gilt eines Maximalgrenze von 25 Euro Grundlohn. Nimmt eine Mitarbeitende Nachtarbeit vor 0 Uhr des auf den Sonntag oder Feiertag folgenden Tages auf, gilt die Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr steuerlich als Sonntags-bzw. Feiertagsarbeit."
Allerdings ist die Beitragsfreiheit mit 6,25 Euro limitiert und bei 40% auf 10Euro



Ich habe echt keine Ahnung, wie ich das umsetzen oder realisieren kann oder ob das überhaupt möglich ist.

Vielleicht kann mir jemand dabei helfen :)

Liebe Grüße Franzi
Zuletzt geändert von flonick071610 am Di, 25.07.2023 11:37, insgesamt 3-mal geändert.
paljass
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Re: Lohnsteuer Nettorechner Nachtzuschlag steuerfrei

Beitrag von paljass »

hi,
wenn ich das nicht ganz falsch sehe, rechnest du mit der Lohnsteuertabelle 2022 deinen Nettoarbeitslohn für Monate in 2023 aus.

Das wird nix, weil sich Berechnungsformel von 2022 auf 2023 geändert hat - die musst du dann jedes Jahr anpassen.

Viel Spaß dabei :(

Gruß
paljass
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flonick071610
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Re: Lohnsteuer Nettorechner Nachtzuschlag steuerfrei

Beitrag von flonick071610 »

da hast du Recht :)

Kann ich irgendwie die Nachtstunden vom Bruttolohn mit 25% und 40% abziehen? weil die ja steuerfrei sind.
flonick071610
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Re: Lohnsteuer Nettorechner Nachtzuschlag steuerfrei

Beitrag von flonick071610 »

SOOOOOOOO ich hab jetzt mal ein wenig Zeit gehabt und die Tabelle angepasst :)

Allerdings kann ich immernoch nicht die steuerfreien Zuschläge vom Brutto abrechnen.

Hat da jemand ne IDee??

Liebe Grüße Franzi
Zuletzt geändert von flonick071610 am Di, 25.07.2023 11:38, insgesamt 1-mal geändert.
echo
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Re: Lohnsteuer Nettorechner Nachtzuschlag steuerfrei

Beitrag von echo »

Hallo Franzi
sehe ich das Richtig, das deine Steuerfreie Zeit in O5 steht? (Summe Zuschläge oder nur die Summe aus M5? ggf. anpassen)
Das Ergebnis in O5 ist Uhrzeit, du benötigst den Dezimalwert in Stunden (Industriezeit), also =O5*24
Das ganze mal deinen Stundenlohn in F2 und du hast dein Zuschlagpflichtige Entgelt : =O5*24*F2
Das subtrahierst du dann von deinem Brutto (ist das Zelle Q5 ?)
=SUMME(Q7:Q37)-O5*24*F2
Gruß Holger
flonick071610
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Re: Lohnsteuer Nettorechner Nachtzuschlag steuerfrei

Beitrag von flonick071610 »

Guten Abend Holger,

erstmal danke für deine Hilfe :)

ja meine steuerfreie Zeit steht in O5 allerdings sind dort auch alle Zuschläge für z.b. wenn ein Feiertag ist mit 45% drin. Ich möchte aber nur 40% davon ausgerechnet haben und die letzten 5% von 45% gehen auf das Brutto von Q5.

Mein Zuschlagpflichtiges Entgelt steht in P5. dort sind alle Zuschläge (auch diese, die über Auszug aus § 3b EStG) gehen drin.

Ich möchte das er alles was über Auszug aus (§ 3b EStG)

"Grundsätzlich ist der Nachtzuschlag steuerfrei – wenn er

25 Prozent bzw.

40 Prozent für Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr

bei einem Grundlohn von maximal 50 Euro nicht übersteigt. Bei einem Stundenlohn von über 50 Euro brutto muss der Mitarbeitende dann lediglich jenen Teil des Lohnes versteuern, der über dieser Grenze liegt.

Für Sozialversicherungsbeiträge gilt eines Maximalgrenze von 25 Euro Grundlohn. Nimmt eine Mitarbeitende Nachtarbeit vor 0 Uhr des auf den Sonntag oder Feiertag folgenden Tages auf, gilt die Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr steuerlich als Sonntags-bzw. Feiertagsarbeit." Allerdings ist die Beitragsfreiheit mit 6,25 Euro limitiert und bei 40% auf 10Euro


geht, automatisch dem Bruttolohn in Q5 hinzurechnet. Da dies steuer- und sozialabgabenpflichtig ist.

Ich danke dir im vorraus
Liebe Grüße Franzi
mikeleb
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Re: Lohnsteuer Nettorechner Nachtzuschlag steuerfrei

Beitrag von mikeleb »

Hallo,
... dann darfst du in M7 und N7 nicht alle Zuschlagszeiten addieren, sondern nur bis zur 40%-Grenze, also z. B.

Code: Alles auswählen

=SUMME(Z7;AA7;8/9*AB7;AD7;AE7;8/9*AF7)
bzw.

Code: Alles auswählen

=SUMME(AN7;8/9*AO7;AP7)
Die Spalte O repräsentiert dann aber nicht die gesamte Zuschlagszeit, sondern nur die abgabenfreie!
Die 40%-Grenze überschreitende Zeit muss dann noch in Q7 addiert werden:

Code: Alles auswählen

=L7+P7+1/9*(AB7+AE7+AO7)*24*$F$2
Alternativ legts du dafür noch weitere Spalten an, um die Bestandteile der Rechnung sichtbarer zu machen.
Gruß,
mikeleb
flonick071610
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Re: Lohnsteuer Nettorechner Nachtzuschlag steuerfrei

Beitrag von flonick071610 »

Danke für deine Formeln :)

ich hab mal in Tabelle 2 "Zuschlag steuerfrei" eine extra Tabelle angefertigt. dort sind alle Zuschlagsfreien Werte in H eingegliedert.
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